Antwort:
Bei Verwendung des Rasenmähroboters in öffentlichen Bereichen:
- Schließen Sie den Mähbereich vollständig ab.
- Bringen Sie deutliche, gut sichtbare Schilder mit folgender Aufschrift an: „Achtung! Automatischer Rasenmäher! Halten Sie Abstand von der Maschine! Kinder stets beaufsichtigen!“
Eine Bedienung oder Interaktion mit der Maschine ist folgenden Personen nicht gestattet:
- Kinder,
- Personen mit eingeschränkten körperlichen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten,
- Personen ohne vorherige Erfahrung oder Kenntnis über die Funktionsweise des Rasenmähroboters bzw.
- Personen, die mit diesen Sicherheitshinweisen nicht vertraut sind.
Hinweis: Lokale Gesetze können ein Mindestalter für den Betrieb des Rasenmähroboters vorschreiben – informieren Sie sich stets über die geltenden lokalen Vorschriften und halten Sie sich daran.
Erlauben Sie niemals, dass Kinder sich während des Betriebs oder bei eingeschalteter Stromversorgung in der Nähe des Rasenmähroboters aufhalten – weder zum Spielen, Berühren noch zum Aufsteigen auf die Maschine.