Antwort:
Bei Verwendung des Rasenmähroboters in öffentlichen Bereichen:
- Schließen Sie den Mähbereich vollständig ab.
- Stellen Sie deutliche, gut sichtbare Schilder mit folgender Aufschrift auf: „Achtung! Automatischer Rasenmäher im Betrieb — Abstand halten! Kinder beaufsichtigen!“
Eine Bedienung oder Interaktion mit dem Gerät ist folgenden Personen untersagt:
- Kinder,
- Personen mit eingeschränkten körperlichen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten,
- Personen ohne vorherige Erfahrung oder Kenntnis der Funktionsweise des Rasenmähroboters sowie
- Personen, die mit diesen Sicherheitshinweisen nicht vertraut sind.
Hinweis: Lokale Gesetze können ein Mindestalter für die Bedienung des Rasenmähroboters vorschreiben – informieren Sie sich stets über die geltenden lokalen Vorschriften und beachten Sie diese.
Erlauben Sie niemals, dass Kinder sich während des Betriebs des Rasenmähroboters in dessen Nähe aufhalten oder damit spielen.